Rechtsprechung
BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 1.93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Beihilfefähigkeit eines Rechnungsteilbetrages für eine zahnärztliche Behandlung - Bemessung der Gebühr für die Verwendung von Verblendkronen - Angemessenheit der Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Zahnärztekammer Nordrhein , S. 267 (Leitsatz / Kurzmitteilung)
§ 10 GOZ - Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung - Rechnung
Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 06.02.1992 - 15 K 1990/91
- VGH Baden-Württemberg, 09.09.1992 - 4 S 758/92
- BVerwG, 28.01.1993 - 2 B 208.92
- BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 1.93
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 10.92
Zulässigkeit einer ärztlichen Gebühr für die Durchführung einer ambulanten …
Auszug aus BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 1.93
Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen, deren Berechnung auf einer zweifelhaften Auslegung der einschlägigen Gebührenordnung beruht, sind beihilferechtlich schon dann als angemessen anzusehen, wenn der vom Zahnarzt in Rechnung gestellte Betrag einer zumindest vertretbaren Auslegung der Gebührenordnung entspricht und der beihilfepflichtige Dienstherr nicht für rechtzeitige Klarheit über seine Auslegung gesorgt hat (wie Urteil vom 17. Februar 1994 - BVerwG 2 C 10.92 - betr. Arzt; hier: Überschreitung des Schwellenwertes durch Zahnarzt bei Verblendkrone).Im vorliegenden Falle mögen zwar der Überschreitung des Schwellenwertes (2,3facher Gebührensatz) durch den Zahnarzt rechtliche Bedenken entgegenstehen, weil es nach dem Urteil des Senats vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 10.92 - (zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung bestimmt) dem Ausnahmecharakter einer solchen Überschreitung widerspräche, wenn schon eine vom Arzt bzw. Zahnarzt häufig, jedenfalls nicht nur bei einzelnen Patienten wegen in ihrer Person liegender Schwierigkeiten angewandte Verfahrensweise bei der Ausführung einer im Gebührenverzeichnis beschriebenen Leistung als eine die Überschreitung rechtfertigende Besonderheit angesehen würde.
- BVerwG, 24.11.1988 - 2 C 39.87
Zahnärztliche Leistungen - Beihilfefähigkeit - Gebührensatz
Auszug aus BVerwG, 17.02.1994 - 2 C 1.93
Die Beihilfevorschriften verzichten insoweit auf eine eigenständige Umschreibung des Begriffs der Angemessenheit und verweisen auf die Vorschriften der ärztlichen und zahnärztlichen Gebührenordnungen (vgl. Urteil des Senats vom 24. November 1988 - BVerwG 2 C 39.87 - ).
- VGH Baden-Württemberg, 07.06.1994 - 4 S 1666/91
Beamtenrecht - Beihilfe: Angemessenheit ärztlicher Aufwendungen bei zweifelhafter …
Der Senat schließt sich der diesbezüglichen Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht an (BVerwG, Urteil vom 17.2.1994 - 2 C 1.93 -). - VG Magdeburg, 31.05.2017 - 9 A 790/15
Kommunalrecht: Aufwandsentschädigungsanspruch für (Orts-)Bürgermeister nach …
Auch Sinn und Zweck der Entschädigung sprechen dafür, denn sie bestehen darin, die mit der ehrenamtlichen, d. h. grundsätzlich unentgeltlichen Tätigkeit verbundenen Beschwernisse und finanziellen Einbußen auszugleichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.03.2012 - 2 C 1/93 -, juris). - VG Gelsenkirchen, 06.07.2001 - 3 K 4235/99
Nachprüfung der Beihilfefähigkeit zahnärztlicher Leistungen; Mehrfache Abrechnung …
Soweit sich der Kläger hinsichtlich der Auslegung dieser Gebührenordnung auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Februar 1994 - 2 C 1/93 und 2 C 12/93 - bezogen hat, wonach der Dienstherr in Fällen eines zweifelhaften Inhalts der Gebührenordnung verpflichtet ist, Zweifelsfragen anzusprechen und in diesen Punkten auf eindeutige Regelungen hinzuwirken, ergeben sich hieraus für den Prüfungsmaßstab zugunsten des Klägers keine Folgerungen.